Empfehlungen der bayerischen Generalvikare
zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022
Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier
öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-
Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.
Alle bisher in den diözesanen Anweisungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb mit Wirkung
vom 3. April 2022 weg.
MASKENPFLICHT
Es besteht keine Verpflichtung mehr, bei den Gottesdiensten eine Maske
zu tragen. Aufgrund der hohen Infektionszahlen empfehlen wir dies aber nach wie vor dringend, insbesondere beim gemeinsamen Singen.
HÖCHSTTEILNEMEHRZAHL
Auch die Sitzplatzbegrenzung (markierte Sitzplätze) und die Abstandsregel
entfallen. Wir raten aber weiterhin dazu, ein wenig auf Abstand zu bleiben,
wo diesmöglich ist.
KOMMUNIONSPENDUNG
Zum Empfang der Kommunion kommen die Gläubigen von ihren Plätzen zum Ort derKommunionspendung.Die Mundkommunion erfolgt nach der Messe.
BEICHTE
Die Beichte findet ab sofort wieder im Beichtstuhl statt. Dort ist wegen des geringen Abstands eine FFP2-Maske zu tragen!
TEILNEHMERKREIS
An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nach wie vor nicht an Gottesdiensten teilnehmen.